Markus Busta

Markus Busta

Mag Markus Busta

Mag. Markus Busta ist Partner der HSP Rechtsanwälte GmbH und leitet das öffentlich-rechtliche Team der Kanzlei. Seine Schwerpunkte liegen in der öffentlich-rechtlichen Immobilienprojektentwicklung, vorrangig im öffentlichen Baurecht, Widmungsrecht und Betriebsanlagenrecht. Zivilrechtlich begleitet er mit seinem Team auch den Bereich des Bauvertragsrechtes sowie zahlreiche Bauprozesse. 2011 wurde er Partner der HSP Rechtsanwälte GmbH und leitet seitdem das öffentlich-rechtliche Team bei HSP.law. In seinem Fachgebiet Immobilienwirtschaftsrecht gehört HSP.law laut dem „JUVE“-Anwaltsranking und dem "Legal 500" Ranking zu den besten Kanzleien des Landes.
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Vorträge:

Geförderter Wohnbau
Welche Auswirkungen hat die neue Flächenwidmungsplankategorie Geförderter Wohnbau nach der Wr BauO?
In Gebieten für geförderten Wohnbau dürfen Wohnungen nur geschaffen werden, wenn die auf dem Bauplatz vorgesehenen Wohnungen hinsichtlich der Grundkostenangemessenheit nach der Wohnnutzfläche überwiegend dem § 5 Z 1 WWFSG 1989 entsprechen.
Welchen Mindestanteil muss der Geförderte Wohnbau in derartigen Widmungskategorien aufweisen?
Im Allgemeinen ist von einem überwiegenden Anteil gemäß der Neuregelung in der Wr BauO auszugehen. Bei einem überwiegenden Anteil ist ein Ausmaß von mehr als 50 % anzunehmen. Demgegenüber sehen die ebenfalls vom Gemeinderat beschlossenen Planungsgrundlagen der Stadt Wien zu dieser Widmungskategorie vor, dass ein Mindestanteil an geförderter Wohnnutzfläche (gemessen an der gesamten Wohnnutzfläche) von zwei Drittel festgelegt werden kann.
Welche zusätzlichen Erfordernisse im Rahmen des baurechtlichen Bewilligungsverfahrens stellen sich auf Grund dieser neuen Widmungskategorie?
Bei der Schaffung von Wohnungen in Gebieten für Geförderten Wohnbau ist bereits mit dem Antrag auf Baubewilligung der Nachweis der Grundkostenangemessenheit der Baubehörde vorzulegen. Die Baubehörde hat sodann zu überprüfen, ob diese Grundkostenangemessenheit besteht. Unabhängig von anderen Rechtsgrundlagen ist die tatsächliche Förderungszusage erst mit der Fertigstellungsanzeige vorzulegen.

Wohnungsmarkt 2023 aus verschiedenen Gesichtspunkten

In der Podiumsdiskussion beleuchten Karina Schunker (EHL), Karin Schmidt-Mitscher (Erste Bank), Gregor Puscher (wohnfonds_wien) und Markus Busta (HSP.law) das Thema Wohnungsmarkt 2023 von verschiedenen Gesichtspunkten. Nutzen Sie unser Fragetool, indem Sie uns vorab Ihre Frage zukommen lassen. Unsere Expertinnen und Experten greifen diese im Rahmen unserer Podiumsdiskussion auf.

Kreislaufwirtschaft aus verschiedenen Gesichtspunkten

In der Podiumsdiskussion beleuchten unsere Immobilienexpert:innen das Thema Kreislaufwirtschaft aus verschiedenen Gesichtspunkten. Nutzen Sie unser Fragetool, indem Sie uns vorab Ihre Frage zukommen lassen. Unsere Expertinnen und Experten greifen diese im Rahmen unserer Podiumsdiskussion auf.

Verfahrensvereinfacht in die Zukunft

Die vieldiskutierte Novelle zur Wiener Bauordnung soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Ziele der Novelle sind die Verbesserung von Klimaschutz, stärkere Wohnraumsicherung und Verfahrensvereinfachung. Zahlreiche geplante Änderungen werden künftig nicht nur Bauwerber, sondern auch Behörden vor neue Herausforderungen stellen, weshalb die meistdiskutierten Novellenbestimmungen beleuchtet werden sollen.

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